Seit der Einführung im Jahr 1978 sehen Konsument:innen das Siegel des blauen Engels auf verschiedensten Verpackungen und Angeboten, und ab Januar 2025 auch bei Veranstaltungen. Die Herausgeber:innen der Plakette veröffentlichten nun die Vergabekriterien, die Spielstätten für eine Auszeichnung erfüllen müssen.
„Blauer Engel“ künftig auch für Veranstaltungen
Bislang kannte man den „Blauen Engel“ von Produktverpackungen oder als Siegel für Dienstleistungen. Ab Januar 2025 wird Veranstalter:innen und Spielstätten auch die Möglichkeit gegeben, das Siegel zu beantragen und bei Erhalt damit zu werben.






