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„Blauer Engel“ künftig auch für Veranstaltungen

Bislang kannte man den „Blauen Engel“ von Produktverpackungen oder als Siegel für Dienstleistungen. Ab Januar 2025 wird Veranstalter:innen und Spielstätten auch die Möglichkeit gegeben, das Siegel zu beantragen und bei Erhalt damit zu werben.

Seit der Einführung im Jahr 1978 sehen Konsument:innen das Siegel des blauen Engels auf verschiedensten Verpackungen und Angeboten, und ab Januar 2025 auch bei Veranstaltungen. Die Herausgeber:innen der Plakette veröffentlichten nun die Vergabekriterien, die Spielstätten für eine Auszeichnung erfüllen müssen.

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