Die Vorstände des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (bdv) und des Verbands der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) bereiten, wie die Verbände in einer gemeinsamen Erklärung berichten, schon seit rund einem Jahr die Voraussetzungen und vertraglichen Grundlagen „für den aus Sicht aller Beteiligten überfälligen Zusammenschluss ihrer beiden Veranstalterorganisationen“ vor. Am 11. Juli 2017 trafen sich in Hamburg ein weiteres Mal sämtliche Vorstandsmitglieder zusammen mit ihren Justiziaren zur Abstimmung des Fusionsvertrages, der künftig gemeinsamen Satzung und des Zeitplans der Fusion. Die Mitglieder hatten demnach bereits bei ihren jeweiligen Sitzungen des vergangenen Jahres ihren Repräsentanten „den entsprechenden Handlungsauftrag erteilt“.
bdv und VDKD wollen fusionieren
Die Vorstände von bdv und VDKD haben sich auf eine Fusion der beiden Veranstalterverbände verständigt. Die Mitglieder sollen noch in diesem Jahr über die bereits ausgearbeiteten Verträge abstimmen. Erfolgen soll der Zusammenschluss aber erst zum 1. Januar 2019.






