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BDKV wird Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist auf Basis eines europäischen Gesetzesrahmens das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, auch als „Whistleblower-Schutzgesetz“ bezeichnet. Der BDKV bietet nun allen Mitgliedern eine gemeinsame Meldestelle an.

Das Gesetz soll diejenigen vor Repressalien schützen, die Missstände in Organisationen oder Unternehmen melden, und verpflichtet die deutschen Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von mindestens 50 Personen, dafür eine Infrastruktur zu schaffen.

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