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Anschutz nicht verantwortlich für den Tod von Michael Jackson

Im Verfahren um den Tod von Michael Jackson im Juni 2009 hat eine Geschworenen-Jury eine Klage von Hinterbliebenen des Künstlers zurückgewiesen. Die Erben hatten den Veranstalter AEG Live für den Tod verantwortlich gemacht und 1,2 Milliarden Dollar Schadensersatz gefordert.

Im Verfahren um den Tod von Michael Jackson im Juni 2009 hat eine Geschworenen-Jury eine Klage von Hinterbliebenen des Künstlers zurückgewiesen. Die Erben hatten den Veranstalter AEG Live für den Tod verantwortlich gemacht und Medienberichten zufolge 1,2 Milliarden Dollar von AEG gefordert.

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