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Ambivalentes Echo auf BKM-Mindestvergütungsstandards

Am 13. Februar hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth angekündigt, dass die Bundesregierung ab dem 1. Juli 2024 eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestvergütungsstandards für Tätigkeiten auf Honorarbasis eingeführt werden soll. Diese gelte für Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. MusikWoche hat erste Stellungnahmen eingesammelt.

Johannes Everke, Geschäftsführer BDKV: „Natürlich sind wir für faire Arbeitsbedingungen und dass man von seiner Kunst leben kann! Das aktuelle Modell berücksichtigt allerdings noch nicht die elementare Frage, woher das Geld eigentlich kommen soll und droht, gleich auf mehreren Ebenen Schaden anzurichten – und zwar auch im privaten Sektor der Kultur. Wenn das kulturelle Angebot nicht stark schrumpfen soll, müssten die öffentlichen Kulturhaushalte deutlich steigen. Wenn die kleinen Konzertorte bestehen und Newcomer in Supportshows ihre Bühnen finden sollen, müssten für sie Ausnahmen geschaffen werden. Und es sind die Realitäten des popkulturellen Bereichs zu berücksichtigen, wo nicht alle Musiker:innen akademisch ausgebildet sind und sich die Einkommen aus verschiedenen Quellen speisen. Wir haben innerhalb des Deutschen Musikrats festgestellt, dass es noch viele offene Fragen gibt und haben mit Akteur:innen aus verschiedenen Sektoren einen sehr produktiven Dialog angestoßen. Dazu ist mit BKM auch ein Verfahren verabredet worden und wir erwarten, dass dieses von BKM auch respektiert wird.“

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