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Musikindustrie startet Einreichfrist für Echo Jazz

Ab sofort und bis zum 18. November können Musikfirmen ihre Produktionen für eine Auszeichnung mit dem Echo Jazz 2017 vorschlagen. Die achte Verleihung des Musikpreises findet erneut in Hamburg statt.

Ab sofort und noch bis zum 18. November 2016 können Musikunternehmen ihre Produktionen über ein Online-Einreichungssystem für eine Auszeichnung mit dem Echo Jazz 2017 vorschlagen. Die Deutsche Phono-Akademie als Kulturinstitut des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) läutete die Anmeldephase am 31. Oktober ein.

Für eine mögliche Auszeichnung mit dem Echo Jazz qualifizieren sich Veröffentlichungen, die in der Zeit vom 31. Oktober 2015 bis zum 1. November 2016 erstmals in den Handel kamen. Aus allen eingereichten Alben wählt anschließend eine Fachjury in jeder Kategorie zunächst drei Nominierte aus, aus denen dann wiederum die Preisträger gekürt werden. Die aktuellen Richtlinien halten die Echo-Macher auf ihren Onlineseiten bereit.

„Wir sind sehr gespannt auf den neuen Jahrgang“, sagt BVMI-Geschäftsführer Florian Drücke: „Der Einreichungszeitraum ist immer eine faszinierende Phase, weil man hier einmal die Vielfalt und Produktivität des aktuellen Jazz-Schaffens in Deutschland buchstäblich erfassen und begreifen kann. Gleichzeitig ist der Beginn des Einreichungszeitraums für den Echo Jazz auch der Startschuss für das gesamte Echo-Jahr 2017 und insofern ein doppelt ‚vorfreudiges‘ Datum für uns.“

Die achte Verleihung des Musikpreises findet erneut in Hamburg statt. Der Termin und der Veranstaltungsort sollen allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden. Für die siebte Verleihung, davon die vierte in der Hansestadt, kehrten der Bundesverband Musikindustrie und die Deutsche Phono-Akademie mit dem Echo Jazz Ende Mai 2016 in die Kulturfabrik Kampnagel zurück, wo die Gala bereits 2014 stattfand.