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BKM begrüßt Baurechtsnovelle für Clubs
Kulturstaatsministerin Claudia Roth sieht in der am 4. September 2024 beschlossenen Baurechtsnovelle eine "Besserstellung der Clubs" und eine "gute Nachricht für die Clubkultur".
Dietmar Schwenger04.09.2024 13:47
Roth bezieht sich in einer Stellungnahme des BKM darauf, dass das Bundeskabinett einen Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches beschlossen hat. Darin gibt es erstmals eine eigene Kategorie für Musikclubs, diese werden nun nun nicht mehr als "Vergnügungsstätten" behandelt. Mit der Anpassung des Baurechts und der damit verbundenen Anerkennung der kulturellen Bedeutung der Clubs setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.