Das Landgericht Hamburg hat nach Angaben des Konzertveranstalters eine von FKP Scorpio gegen Viagogo erwirkte einstweilige Verfügung vom Dezember 2018 auch im Hauptsacheverfahren bestätigt. Diese ist somit rechtskräftig. Demnach war es der Ticketbörse Viagogo verboten, für die Ed-Sheeran-Tour 2019 in Deutschland Tickets mit der Behauptung anzubieten, es handele sich dabei um Eintrittskarten, die den Käufer zum Besuch eines Konzerts des englischen Popstars berechtigen. Zudem durfte Viagogo laut dem Gericht keine Tickets zu angeblichen – tatsächlich aber nicht zutreffenden – Originalpreisen zum Kauf anbieten.
Verkaufsverbot für Sheeran-Tickets auf Viagogo bestätigt
Das Landgericht Hamburg hat nach Angaben des Konzertveranstalters eine von FKP Scorpio erwirkte einstweilige Verfügung gegen Viagogo bestätigt. FKP-Chef Folkert Koopmans sieht das Urteil als Grundlage für weitere Schritte gegen Schwarzmarkthandel und Ticketwucher.






