Verbraucherzentrale verklagt CTS Eventim

Am 28. April beginnt vor dem Landgericht München I ein Prozess, bei dem die Verbraucherzentrale NRW gegen CTS Eventim klagt. Künftig soll der Tickethändler bei Rückerstattungen den vollen Kaufpreis zurückerstatten. Klaus-Peter Schulenberg sieht in der Klage jedoch vor allem eine PR-Aktion.

Am 28. April 2021 beginnt vor dem Landgericht München I ein Prozess, bei dem die Verbraucherzentrale NRW gegen CTS Eventim klagt. Künftig soll der Tickethändler bei Rückerstattungen den vollen Kaufpreis zurückerstatten. Laut der Verbraucherzentrale geht es bei dem Prozess um Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren, die das Unternehmen im Falle einer Erstattung einbehalte.

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