Veranstalter-Verwertungsgesellschaft gewinnt Rechtsstreit mit Cargo

Die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) hat vor dem Landgericht Hamburg ein Urteil gegen Cargo Records erstritten, bei dem es um einen Auskunftsanspruch über die Einnahmen aus einer Live-CD/DVD von Limp Bizkit geht.

Die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) hat vor dem Landgericht Hamburg ein Urteil gegen Cargo Records erstritten, bei dem es um einen Auskunftsanspruch über die Einnahmen aus einer Live-CD/DVD von Limp Bizkit geht, den Mitschnitt „Rock im Park 2001“.

Neugierig?

Jetzt als Abonnent anmelden und weiterlesen.

Du hast noch kein Abo? Dann hol dir jetzt das Digitalabo für nur 39,90 Euro pro Monat.

Anmelden