US-Copyright-Office: Extra-Gebühr für Radio im Netz

Radiosender, die ihr Programm im Internet ausstrahlen, müssen künftig dafür Tantiemen an die Tonträgerfimen abführen.

Radiosender, die ihr Programm im Internet ausstrahlen, müssen künftig dafür Tantiemen an die Tonträgerfimen abführen. Dies entschied das US-Copyright-Office, eine Regierungsbehörde, die sich um Fragen der Urheberrechte und Copyright-Lizenzen kümmert, in einem wegweisenden Urteil. Bisher erhalten traditionelle Sender in den USA nach einmaliger Zahlung eine sogenannte Statutory License – eine Art Pauschallizenz, die dem Sender die Erlaubnis verschafft, Stücke der jeweiligen Rechteinhaber zu spielen, ohne eine gesonderte Lizenz einholen oder zusätzliche Abgaben zahlen zu müssen. Die Kriterien für die Vergabe einer solchen Statutory License hat die US-Regierung im Digital Millennium Copyright Act von 1998 festgelegt. Für Radioprogramme im Internet gilt diese Regelung nicht. Auch wenn der Sender sein Programm parallel über Antenne oder Kabel und im Netz ausstrahlt, muss er künftig für die Online-Verwertung zusätzlich zahlen. Der Senderverband National Association of Broadcasters hat bereits eine Gegenklage eingereicht und fordert, dass simultane Ausstrahlungen im Netz und über Antenne gebührenfrei bleiben.