US-Copyright-Gesetz bleibt strittig

Die Welthandelsorganisation WTO fordert von den USA die Anpassung ihrer Copyright-Gesetzgebung an die internationale Rechtspraxis. Die WTO-Experten weisen die Argumente der Amerikaner zurück.

Knackpunkt der Auseinandersetzung ist eine Ausnahmeregelung in der amerikanischen Urheberrechtsgesetzgebung. Sie befreit rund 70 Prozent aller Lokale, Restaurants und Handels-Outlets, die ihre Kunden mit Musik aus Fernsehen oder Radio unterhalten, von jeglichen Tantiemenabgaben. Ein Expertengremium der WTO bekräftigte jetzt deren Standpunkt, dass diese Regelung gegen das Abkommen zu „Trade Related Aspects of Intellectual Property“ (TRIPS) verstößt. Die US-Regierung argumentiert, bei der Beschallung der Kunden in Lokalen und Geschäften handele es sich um eine Zweitnutzung von urheberrechtlich geschütztem Material, die den Rechteinhabern ohnehin weniger Erträge zugestehe als bei der Erstnutzung. Nach Auffassung der WTO-Experten haben aber beide Nutzungsarten nach dem Berner Übereinkommen und dem TRIPS-Abkommen den gleichen Status. Nicht stichhaltig hält die WTO auch die amerikanische Meinung, die Tantiemenbefreiungen seien legitim, da es die US-Urheberrechtsorganisationen versäumt hätten, entsprechende Lizenzabkommen auszuhandeln. Die WTO teilt auch nicht die Auffassung der US-Regierung, dass in Fällen, wo es Lizenzvereinbarungen gebe, die Einkünfte für Autoren und Komponisten sehr gering und daher unerheblich seien. Zudem befürchtet die WTO, dass zunehmend Lokale und Geschäfte auf Live-Musik und das Abspielen von Tonträgern verzichten, wenn sie statt dessen umsonst auf Radio- und TV-Musikprogramme zurückgreifen können.