Urteil gegen Musikpiraten in Wien

Ein Wiener, der im letzten August die neue, noch unveröffentlichte Madonna-CD zum Download ins Internet stellte, wurde zu einer Geldstafe verurteilt.

Ein Wiener Landesgericht verurteilte einen Musikpiraten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen beziehungsweise 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Der Mann hatte im August 2000 die damals noch unveröffentlichte Madonna-CD „Music“ als Download ins Internet gestellt. Bei einer darauf folgenden Hausdurchsuchung fanden die Ermittlungsbehörden etwa 1600 raubkopierte CDs. Der Angeklagte war geständig. Warner Music Austria als Kläger begrüßte das Urteil und lobte die Zusammenarbeit mit den Justizbehörden.