Ticketkäufer können sich ab Januar Gutscheine auszahlen lassen

Konzertveranstalter müssen sich im Januar auf Rückzahlungsforderungen von Ticketkäufern einstellen. Denn Anfang 2022 können sie sich die Gutscheine auszahlen lassen, die sie in der ersten Corona-Welle als Ausgleich für ausgefallene Veranstaltungen erhielten.

Im April 2020 entschied die damalige Bundesregierung, dass Ticketkäufer bei abgesagten Events Gutscheine und kein Bargeld erhalten sollen. Wenn ein Veranstalter Konzerte oder andere Events wegen der Pandemie absagen musste, durfte er für vor dem 8. März 2020 erworbene Tickets den Käufern anstelle einer Erstattung in der Regel einen Gutschein geben.

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