Singlescharts-Reform: „Darstellung der ­Musiknutzung in ­ihrer ganzen Vielfalt“

Seit dem Jahreswechsel 2021/22 berücksichtigen die Offiziellen Deutschen ­Singlescharts auch werbefinanzierte Streams und YouTube-Daten. MusikWoche befragte dazu BVMI-CEO Florian Drücke und Mathias Giloth von GfK Entertainment.

Zum Jahreswechsel 2021/22 sind Neuerungen für die Ermittlung der Offiziellen Deutschen ­Singlescharts in Kraft getreten. Der Zeitraum vom 30. Dezember 2021 bis 6. Januar 2022 war die erste Erhebungswoche, in der diese neuen Regularien gegolten haben: Seither zählen auch werbefinanzierte, kostenlos zugängliche Angebote von Audio- und Streamingdiensten für die Top 100 Singles. Neu ist zudem, dass auch Daten von YouTube in die Ermittlung der Singlescharts einfließen, und zwar ebenfalls sowohl Free- als auch Premiumstreams.

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