Regierung soll Musikclubs als „Anlagen kultureller Zwecke“ einstufen

Ein sogenannter Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD fordert, dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als „Anlagen für kulturelle Zwecke“ definiert werden.

Ein sogenannter Entschließungsantrag für die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz von CDU/CSU und SPD fordert eine Anpassung der Baunutzungsverordnung. Künftig sollen Clubs und Livespielstätten „mit nachweisbarem kulturellen Bezug“ nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als „Anlagen für kulturelle Zwecke“ definiert werden.

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