Rap-Star Nana muß nicht in den Knast

Der rechtmäßig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Rapper Nana kann sich freuen: Er muß seine Haftstrafe vorerst nicht antreten. Die Entscheidung über ein Gnadengesuch des bürgerlich Nana Kwame Abrokwa heißenden Musikers wurde vertagt.

Nana wurde 1993 wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, mußte seine Strafe aber bislang nicht antreten – warum, bleibt unklar. Der Hamburger Oppositionsführer Ole von Beust wittert in der toleranten Haltung der Justizbehörden bereits einen „Promi-Bonus“. Eine Ablehnung des Gnadengesuchs, das der bei Suburban unter Vertrag stehende Nana gestellt hatte, hätte wohl bedeutet, daß Nana doch seine Strafe hätte antreten müssen.