Ein US-Berufungsgericht hat am Freitag, den 28. Juli, die einstweilige Verfügung gegen Napster ausgesetzt. Bis zur Verhandlung im September, darf der Dienst wie bisher weiterarbeiten. Die Recording Industry Association of America (RIAA) hatte am Mittwoch, den 25. Juli, eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der Napster am Freitag um Mitternacht vom Netz hätte gehen müssen . Napster rief seine Nutzer zur sogenannten „Buy-Cott“-Protestaktion auf: Um die Behauptung der RIAA zu entkräften, durch Napster würden die CD-Verkäufe sinken, sollen Napster-Nutzer in den nächsten Tagen und Wochen verstärkt CDs von Künstlern kaufen, die die Tauschbörse unterstützen. Die User wurden darüber hinaus aufgerufen, Briefe und E-Mails an die Major-Plattenfirmen zu schicken und zu erklären, dass sie deren beste Kunden seien und gegen die Schließung von Napster sind.
Napster darf bleiben
Ein US-Berufungsgericht hat die einstweilige Verfügung gegen Napster am Freitag ausgesetzt.





