Musikrat fordert Bekenntnis zur Kultur im Grundgesetz

Zum 70. Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes appelliert der Deutsche Musikrat an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, „das explizite Bekenntnis zur Kultur als Staatsziel“ als Ergänzung im Gesetzestext festzuschreiben.

Am 23. Mai 1949, vor genau 70 Jahren, hat der Parlamentarische Rat in Bonn das deutsche Grundgesetz verabschiedet. Bis heute fehlt darin das explizite Bekenntnis zur Kultur als Staatsziel. Die Festschreibung der Ergänzung „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ im Grundgesetz war in der Vergangenheit zwar schon mehrfach Gegenstand kulturpolitischer Debatten, ist bislang jedoch bislang gescheitert. Der Deutsche Musikrat startet nun einen neue Initiative dazu:

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