Musikindustrie kritisiert Schlussantrag im Streit zwischen Peterson und YouTube

Am 16. Juli legte der EuGH die Schlussanträge im Verfahren Peterson gegen Google und YouTube vor. Die darin vertretene Ansicht eines Generalanwalts hält der BVMI-Vorstandsvorsitzende Florian Drücke für „fast aus der Zeit gefallen“ und wertet das als weiteren Beleg für eine dringend nötige Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie.

Vor fast zwei Jahren hatte der Bundesgerichtshof in dem Verfahren des Musikproduzenten Frank Peterson gegen Google und YouTube entschieden, dass die Frage, inwieweit YouTube haftet, wenn Verbraucher auf der Plattform urheberrechtlich geschützte Inhalte hochgeladen haben, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen sei.

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