Am 7. Mai 2021 stimmte der Bundestag mehrheitlich für einen Entschließungsantrag mit dem Ziel, Musikclubs und Spielstätten baurechtlich aus der Schmuddelecke zu holen. Laut dem Beschluss soll nun die Baunutzungsverordnung von der Bundesregierung so angepasst werden, „dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden“, wie die Clubcommission in einer ersten-+ Einschätzung unter dem Motto „Clubs sind Kultur“ zusammenfasst. Das sei „eine wichtige Entscheidung für den Schutz und die Weiterentwicklung der clubkulturellen Vielfalt in…
LiveKomm und Clubcommission hoffen auf bessere Rolle von Clubs in der Stadtentwicklung
Am 7. Mai stimmte der Bundestag für einen Entschließungsantrag mit dem Ziel, Musikclubs und Spielstätten baurechtlich als Anlagen für kulturelle Zwecke anzuerkennen. Pamela Schobeß, im Vorstand der LiveKomm und der Clubcommission, wertet die Entscheidung als „ein starkes und längst überfälliges Signal in die Republik“.






