Internetdienste müssen künftig Schadensersatz zahlen, wenn auf ihren Websites illegale Kopien von Musikstücken angeboten und vertrieben werden. Dies entschied das Müncher Landgericht in einem Musterprozess gegen den Internet-Provider AOL. Die Klage hatte die Firma Hit-Bit eingereicht, die Midi-Files von Musikstücken zu professionellen Zwecken im Internet vertreibt. Auf einer Seite von AOL fanden die Hit-Bit-Betreiber zahlreiche Files aus ihrem Programm, die dort kostenlos angeboten wurden und leiteten daraufhin rechtliche Schritte ein. Das Gericht gab den Klägern schließlich recht. GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer sieht in dem Urteil einen „Meilenstein bei der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz“.
Internetdienste haften für Raubkopien
Internetdienste müssen künftig Schadensersatz zahlen, wenn auf ihren Websites illegale Kopien von Musikstücken angeboten und vertrieben werden.





