Hewlett Packard zahlt Urheberabgabe auf CD-Brenner

Computer-Hardwarehersteller Hewlett Packard muss künftig für CD-Brenner eine Urheberabgabe an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zahlen.

Computer-Hardwarehersteller Hewlett Packard muss künftig für CD-Brenner eine Urheberabgabe an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zahlen. Dies entschied am 21. November das Landgericht Stuttgart im Rahmen eines Vergleichs und entsprach damit einer Forderung der Urheberrechtsgesellschaft GEMA. Hewlett Packard zahlt künftig zwölf Mark pro verkauftem Brenner an die ZPÜ; für alle seit Februar 1998 verkauften Geräte fallen je 3,60 Mark an. GEMA-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Reinhold Kreile zum Urteil: „Auch für digitale Vervielfältigung muss die Vergütung nach §§ 53, 54 Urheberrechtsgesetzt bezahlt werden. Dieser Auffassung des Landgerichts Stuttgart hat sich Hewlett Packard in diesem Musterprozess angeschlossen.“ Die GEMA fordert nun auch andere Hersteller auf, ebenfalls zwölf Mark für jeden CD-Brenner zu zahlen, und will auch Abgaben für andere Geräte, die zur digitalen Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden können – wie komplette PCs oder Festplatten – durchsetzen.