Bereits am 16. März 2020 hatte die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) eine erste Hilfsmaßnahme „für Berechtigte in finanzieller Notlage“ lanciert. Dabei kündigte die von den Geschäftsführern Guido Evers und Thilo Gerlach geleitete Verwertungsgesellschaft an, dass „Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich tätig sind und durch Covid-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben“, nun eine „einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL erhalten“ können. Weitere Informationen zum Prozedere und zur Antragstellung hält die GVL auf ihren Onlineseiten bereit.
GVL will finanziellen Puffer schaffen
Bereits am 16. März hatte die GVL eine erste Hilfsmaßnahme lanciert. Am Abend des 18. März legte die Verwertungsgesellschaft bereits nach, kündigte weitere umfassendere Maßnahmen an und schloss sich zudem den Forderungen nach einem befristeten Grundeinkommen für die Kreativen an.






