Gutscheinregelung bereitet Veranstalter:innen zusätzliche Sorgen

Seit dem 1. Januar können sich Ticketkäufer:innen ihre Gutscheine auszahlen lassen, die sie als Ausgleich für ausgefallene Veranstaltungen erhielten. Aber nicht nur das bereitet vielen Kulturveranstalter:innen derzeit Sorge.

Seit dem 1. Januar 2022 können sich Ticketkäufer:innen ihre Gutscheine auszahlen lassen, die sie in der ersten Corona-Welle 2020 als Ausgleich für ausgefallene Veranstaltungen erhielten. Aber nicht nur das bereitet vielen Kulturveranstalter:innen derzeit Sorge.

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