Am 3. Februar 2021 präsentierte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der 2019 verabschiedeten EU-Urheberrechtsrichtlinie. Auch wenn die vorgeschlagenen Regelungen aus Sicht der GEMA „eine gute Grundlage“ für die weiteren Beratungen im Bundestag darstellen, bestehe bei einzelnen Punkten „Nachbesserungsbedarf“.
GEMA sieht Nachbesserungsbedarf beim Entwurf zum Urheberrecht
Am 3. Februar präsentierte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der 2019 verabschiedeten EU-Urheberrechtsrichtlinie. Auch wenn die vorgeschlagenen Regelungen aus Sicht der GEMA „eine gute Grundlage“ für die weiteren Beratungen im Bundestag darstellen, bestehe bei einzelnen Punkten „Nachbesserungsbedarf“.






