GEMA sieht Nachbesserungsbedarf beim Entwurf zum Urheberrecht

Am 3. Februar präsentierte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der 2019 verabschiedeten EU-Urheberrechtsrichtlinie. Auch wenn die vorgeschlagenen Regelungen aus Sicht der GEMA „eine gute Grundlage“ für die weiteren Beratungen im Bundestag darstellen, bestehe bei einzelnen Punkten „Nachbesserungsbedarf“.

Am 3. Februar 2021 präsentierte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der 2019 verabschiedeten EU-Urheberrechtsrichtlinie. Auch wenn die vorgeschlagenen Regelungen aus Sicht der GEMA „eine gute Grundlage“ für die weiteren Beratungen im Bundestag darstellen, bestehe bei einzelnen Punkten „Nachbesserungsbedarf“.

Neugierig?

Jetzt als Abonnent anmelden und weiterlesen.

Du hast noch kein Abo? Dann hol dir jetzt das Digitalabo für nur 39,90 Euro pro Monat.

Anmelden