GEMA mahnt noch Nachbesserungen beim Urheberrecht an

Kurz bevor der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzesentwurf zum Urheberrecht berät, werben die Interessenvertreter auf Seiten der Rechteinhaber noch einmal für ihre Positionen. Bei der GEMA zum Beispiel hält man noch Nachbesserungen zum Beispiel in Sachen Urheberpersönlichkeitsrecht und Melodienschutz für notwendig.

Kurz bevor der Deutsche Bundestag voraussichtlich am 18. und 19. Mai 2021 in zweiter und dritter Lesung den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht berät, werben die Interessenvertreter auf Seiten der Rechteinhaber noch einmal für ihre Positionen.

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