Die Urheberrechtsgesellschaft Gema bereitet mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), in der alle deutschen Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen sind, eine Klage gegen Hewlett Packard vor. Der Hardware-Hersteller hatte zuvor im Streit um eine Abgabe auf CD-Brenner den Vorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt abgelehnt und die vierwöchige Erklärungsfrist verstreichen lassen. Die Schiedsstelle hatte eine Abgabe von 17 Mark pro verkauftem CD-Brenner vorgeschlagen. Nach Angaben von Dr. Hans-Herwig Geyer, Leiter Kommunikation bei der Gema, wollen die Gesellschaft und die ZPÜ nun innerhalb eines Monats Klage beim Landgericht Stuttgart einreichen.
Gema bereitet Klage gegen Brenner-Hersteller vor
Die Urheberrechtsgesellschaft Gema bereitet im Streit um eine Abgabe auf CD-Brenner eine Klage gegen den Hardware-Hersteller Hewlett Packard vor.





