Fusion von bdv und VDKD ist perfekt

Die Mitglieder der Veranstalterverbände bdv und VDKD haben am 29. Oktober in Hamburg in separaten Sitzungen einstimmig den Fusionsvertrag der beiden Organisationen zum Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) genehmigt, der ab 1. Januar die Interessen der Branche vertritt.

Die Interessen der deutschen Veranstaltungsbranche werden ab 1. Januar 2019 nur noch durch einen einzigen Berufsverband vertreten. Unter notarieller Beurkundung genehmigten am 29. Oktober 2018 in Hamburg die Mitglieder des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft (bdv) und des Verbands der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) in separaten Sitzungen einstimmig den von ihren Präsidenten Jens Michow (bdv) und Pascal Funke (VDKD) bereits im August abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag.

Neugierig?

Jetzt als Abonnent anmelden und weiterlesen.

Du hast noch kein Abo? Dann hol dir jetzt das Digitalabo für nur 39,90 Euro pro Monat.

Anmelden