Finanzaufsicht zurrt Kurs für DEAG-Übernahme fest

Kürzlich gab die DEAG die Pläne für ein sogenanntes Delisting-Übernahmeangebot bekannt, das dem Livekonzern mit Unterstützung der Großaktionäre den Weg weg von der Börse ebnen soll. Nun hat die BaFin die dafür nötigen Durchschnittskurse ermittelt.

Am 11. Januar 2021 gab die Deutsche Entertainment AG (DEAG) die Pläne für ein sogenanntes Delisting-Übernahmeangebot bekannt, das dem Livekonzern mit Unterstützung der Großaktionäre den Weg weg von der Börse ebnen soll. Nun hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die für das Angebot nötigen Durchschnittskurse ermittelt – der Kauf der DEAG-Aktien wird damit pro Anteilsschein um zwei Cent teurer als zunächst angepeilt.

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