Europäischer Gerichtshof ermöglicht Herstellern Verleih-Verbot von CDs
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können CD-Hersteller den Verleih ihrer Werke verbieten. Das Urteil, das am Mittwoch, 29. April 1998, gefällt wurde, stützt sich nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa auf die entsprechende Rechslage beim Verleih von Filmvideos, wo es eben nicht ausreiche, nur den Verkaufwert zu zahlen. Im konkreten Fall hatte der CD-Hersteller Metronome Musik GmbH vor dem Landgericht Köln gegen den CD-Verleiher Music Point Hokamp GmbH geklagt, den Verleih eines bestimmten Produkts zu unterlassen. Im Spielebereich ist es übrigens schon seit längerem üblich, daß CD-ROMs nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Publishers verliehen werden dürfen.



