In Zukunft wird die verstärkte Nutzung von Musikdateien eine weitere Zunahme digitaler Kopien begünstigen. Eine Zunahme von Kopien führt zu einem Rückgang des Absatzes kostenpflichtiger Angebote, was sich für die Urheber nicht zwingend negativ auswirkt. Es muss aber berücksichtigt werden, dass der Urheber zur Verwertung seines Werks auf die Leistungsschutzberechtigten angewiesen ist, da ohne ausübende Künstler und Tonträgerhersteller jedes seiner Werke als Unikat enden und nie interpretiert würde. Die Regelung der Privatkopie darf daher Kopien nur in einem begrenzten Ausmaß zulassen, so dass den Leistungsschutzberechtigten die Möglichkeit gegeben wird, für ihre Leistungen vergütet zu werden und neue Investitionen zu tätigen. Die momentane Gesetzeslage behindert die Rechteinhaber bei der Gestaltung eines funktionierenden Marktes für die kostenpflichtige Lizenzierung von Musikdateien, indem sie Privatkopien von rechtswidrigen Vorlagen aus dem Internet gesetzlich privilegiert. Wer eine Musikdatei kostenlos und legal durch die Vornahme einer Privatkopie erlangen kann, wird im Regelfall nicht gewillt sein, für die gleiche Datei eine kostenpflichtige Lizenz zu erwerben. Die Schwierigkeiten beim Vertrieb von Musikdateien im Internet werden zurzeit noch durch den Tonträgerhandel verdeckt, der im Jahr 2006 für 85 Prozent der Umsätze verantwortlich war. Sobald Musik aber überwiegend in Form von Musikdateien konsumiert wird, muss auch in diesem Bereich ein Geschäftsmodell möglich sein, das den Rechteinhabern eine Vergütung für die Nutzung ihrer Musik sichert. Dabei ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers, den Rechteinhabern hohe Verdienstmöglichkeiten zu sichern. Der Gesetzgeber muss aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen so ausgestalten, dass es den Rechteinhabern ermöglicht wird, für die Nutzung von Musik vergütet zu werden.
Dossier: Privatkopie bleibt in der Familie
Digitalisierung und Globalisierung. Die hinter diesen Schlagworten stehenden Entwicklungen haben zu einem Austausch urheberrechtlich geschützter Werke zwischen Personen auf der ganzen Welt in nahezu perfekter Qualität und zu einer massiven Zunahme privater Vervielfältigungen geführt. Nach jahrelanger Untätigkeit reagierten 1996 zuerst die Vereinten Nationen (WCT, WPPT), 2001 die Europäische Union („Info-Richtlinie“ 2001/29/EG) und schließlich in den Jahren 2003 und 2007 der deutsche Gesetzgeber („Erster“ und „Zweiter Korb“) auf diese Entwicklungen. Als besonders regelungsbedürftig wurde hierbei stets die private Vervielfältigung von Werken der Musik erkannt. Der Hamburger Rechtsreferendar Stefan-Frederick Staudacher kommt in seiner Dissertation (siehe Kasten Seite 11) zu dem Schluss, dass Paragraph 53 Abs. 1 S. 1 im Hinblick auf die digitale Privatkopie von Musik dringend neu gefasst werden muss. MusikWoche dokumentiert Auszüge seiner Arbeit, die im letzten Kapitel der Frage nachgeht, wie die Zulässigkeit der digitalen Privatkopie genau ausgestattet werden soll.





