CTS Eventim reagiert auf Urteil zur Maut-Abgabe

In Abstimmung mit dem staatlichen Auftraggeber wollen CTS Eventim und Partner Kapsch TrafficCom nun die Auswirkungen des EuGH-Urteils zur deutschen Maut-Gebühr prüfen. „Schutzbestimmungen“ sollen dabei „Vermögensschäden“ für die Betreibergesellschaft und ihre Gesellschafter vorbeugen.

Auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass die geplante deutsche PKW-Maut gegen EU-Recht verstoße, reagiert der Livekonzern CTS Eventim, der zusammen mit dem Partner Kapsch TrafficCom die sogenannte Infrastrukturabgabe erheben wollte, mit einer ersten Stellungnahme:

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