Clubs in NRW und Hessen dürfen ab 20. August öffnen

Unabhängig von einer Inzidenz dürfen Clubs und Diskotheken in Nordrhein-Westfalen und Hessen ab dem 20. August auch ihre Innenbereiche wieder aufsperren. Bedingung ist dabei jedoch die 3G-Regel.

Unabhängig von einer Inzidenz dürfen Clubs und Diskotheken in Nordrhein-Westfalen und Hessen ab dem 20. August 2021 auch ihre Innenbereiche wieder aufsperren. Auch die Maskenpflicht gilt dann nicht mehr. Bedingung ist dabei jedoch die 3G-Regel. Zutritt erhalten damit nur vollständig Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem negativen PCR-Test. Zudem müssen Clubs und Discos beim zuständigen Gesundheitsamt ein genehmigtes Hygienekonzept vorlegen.

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