BVMI wertet Urteil gegen Telekom als Erfolg

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) begrüßt das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München im Rechtsstreit mehrerer Tonträgerhersteller gegen die Telekom. Das Gericht entschied, dass die Telekom als Provider den Zugang zu urheberrechtsverletzenden Websites sperren muss.

Am 7. Juni entschied das Landgericht München, dass die Telekom, die als Internet Service Provider den Zugang zu nachweislich urheberrechtsverletzenden Websites wie goldesel.to ermöglicht, den Weg zu der Website mittels DNS-Blocking sperren muss.

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