BVMI erwirkt einstweilige Verfügung gegen Streaming-Betrüger

Auf Betreiben des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) hat das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber von Followerschmiede.de erlassen. Die in Deutschland ansässige Website bot die Erzeugung von Fake-Streams an.

Auf Betreiben des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) hat das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der Website Followerschmiede.de erlassen. Das gaben der BVMI und der internationale Dachverband IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) am 3. März 2020 bekannt.

Neugierig?

Jetzt als Abonnent anmelden und weiterlesen.

Du hast noch kein Abo? Dann hol dir jetzt das Digitalabo für nur 39,90 Euro pro Monat.

Anmelden