BVMI begrüßt neues Urteil gegen MusicMonster

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) wertet ein am 6. Februar durch das Landgericht München ergangenes Urteil gegen den Streamrippingdienst MusicMonster.fm als „weitere wichtige Entscheidung zugunsten der Rechteinhaber“.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) wertet das am 6. Februar durch das Landgericht München ergangene Urteil gegen MusicMonster.fm als „eine weitere wichtige Entscheidung zugunsten der Rechteinhaber“. Nach dem erstinstanzlichen Urteil verletze der Dienst nicht nur die Vervielfältigungsrechte, sondern nehme auch einen Akt der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der InfoSoc-Richtlinie 2001/29/EG vor.

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