Bundesverwaltungsgericht urteilt gegen Bushido

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Bushidos Nummer-eins-Album „Sonny Black“ aus dem Jahr 2014 zu Recht als jugendgefährdend eingestuft worden war. Es darf daher auch künftig nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Bushidos Nummer-eins-Album „Sonny Black“ aus dem Jahr 2014 zu Recht als jugendgefährdend eingestuft worden war. Es darf daher auch künftig nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. 2015 hatte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien das auf dem Label ersguterjunge im Vertrieb von Sony Music erschienene Album auf den Index gesetzt, wogegen der HipHop-Künstler geklagt hatte. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage damals jedoch ab.

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