Bundesregierung will Veranstalter bei Erstattungsregelungen entlasten

Das Regierungskabinett hat das Justizressort aufgefordert, einen Gesetzentwurf zu formulieren, demzufolge Veranstalter den Kartenkäufern statt einer Rückzahlung des Ticketpreises auch einen Gutschein anbieten können, wenn ein Event ausfällt.

Das Regierungskabinett hat das Justizressort aufgefordert, einen Gesetzentwurf zu formulieren, demzufolge Veranstalter den Kartenkäufern statt einer Rückzahlung des Ticketpreises auch einen Gutschein anbieten können, wenn ein Event wegen der Corona-Pandemie ausfällt. Gutschein statt Geld zurück: Wer Konzert- oder Fußballkarten hat, die Veranstaltung aber wegen Corona ausfällt, bekommt möglicherweise nicht den Kaufpreis zurück. Denn die Bundesregierung will Veranstalter entlasten.

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