“Nachdem ich schon im März in Berlin vor den Verbänden der Urheber und Künstler meine Planungen und Überlegungen zur Urheberrechtspolitik darlegen konnte, ist dieser Besuch bei der ungeheuer eindrucksvollen Popkomm. eine gute Gelegenheit, einige zusätzliche Punkte anzuführen, die insbesondere die Vertreter der Musikindustrie interessieren. Es hat sich vielleicht herumgesprochen, daß ich mich im Bereich des Urheberrechts, der Schutzrechte für Komponisten, Künstler und Verwerter, persönlich engagiere. Da trifft es sich gut, daß ich als Bundesministerin der Justiz auch in der Bundesregierung die Verantwortung und die Zuständigkeit für die zeitgemäße Weiterentwicklung des Urheberrechts habe. Und das liegt der neuen Bundesregierung allein wegen der außerordentlichen kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung des gesamten Bereichs ganz besonders am Herzen. Ich weiß natürlich, daß gerade auch Komponisten, Musiker und die Musikwirtschaft erhebliche Erwartungen an die Anpassung des Urheberrechts knüpfen – kein Wunder bei den vielen Problemen, die in den letzten Jahren scheinbar mit Naturgewalt über diesen Bereich hereinbrechen. Wir alle wissen aus eigener Erfahrung, daß Lieder, Musikstücke und andere Werke auf den kleinen silbernen Scheiben – anders als etwa Autos oder andere sogenannte körperliche Sachen – wegen ihrer Flüchtigkeit und Omnipräsenz eine außerordentlich sensible Handelsware sind. Jeder kann ohne Probleme überall auf der Welt in geradezu beliebiger Weise unberechtigt auf sie zugreifen. Vor allem aber sind Schutz und Anerkennung der Werke und der damit verbundenen Urheber- und Verwertungsrechte im Bewußtsein der Bevölkerung weniger verankert als die des Sacheigentums. Ich habe in den letzten Tagen ganz zufällig bei jüngeren Leuten, von denen ich nur wußte, daß sie Technik-Freaks und CD-Fans sind, nachgefragt, wie sie es denn mit dem Kopieren von CDs halten. Diese ganz willkürliche, aber wahrscheinlich außerordentlich repräsentative kleine Umfrage hat ergeben, daß das Unrechtsbewußtsein in diesem Bereich etwa mit dem des Kaufhofs am Berliner Alexanderplatz oder dem der Ladenbesitzer in Halle zu vergleichen ist – kurz, es ist kaum vorhanden, es strebt gegen null, allen gesetzlichen Regelungen zum Trotz. Das führt dazu, daß das Werk des Urhebers, die Interpretation des ausübenden Künstlers oder die unternehmerische Leistung des Tonträgerherstellers in hohem Maße organisierter Piraterie ausgesetzt sind. Hinzu kommt, daß die zivil- und strafrechtliche Verfolgung dieses Mißbrauchs sowohl in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht meist schwierig ist. Hier in Deutschland kennen wir die Gründe, warum der individuelle Mißbrauch durch Einzelne, wo auch immer er stattfindet, schwer zu kontrollieren oder zu sanktionieren ist. Deshalb ist die Urheberrechtspolitik gefordert. Sie muß für ein zeitgemäßes, also verläßliches Urheber- und Leistungsschutzrecht sorgen, das der Kulturwirtschaft die erforderliche Sicherheit für erfolgreiches Handeln gibt und auf diese Weise auch dazu beiträgt, die Kultur zum Blühen zu bringen. Die jüngsten technischen Entwicklungen haben dazu Anlaß gegeben, die geltende Konzeption des Rechts der Tonträgerhersteller auf den Prüfstand zu stellen. Es stellt sich die Frage, ob das, was bei analoger Technik zu einem im Großen und Ganzen befriedigenden Interessenausgleich geführt hat, heute unter den Voraussetzungen digitaler Reproduktions-, Zugriffs-, Sende- und Wiedergabemöglichkeiten noch ausreicht, um die Tragfähigkeit unserer Urheberrechtsordnung zu gewährleisten. Aber ist das alles primär ein Rechtsproblem, oder gibt es nicht andere, viel näher liegende Lösungsmöglichkeiten? Ich will hier keineswegs die Verantwortung von der Urheberrechtspolitik abschieben. Ich meine jedoch, daß zunächst einmal die bereits vorhandenen technischen Möglichkeiten besser eingesetzt oder da, wo sie nicht ausreichen, neu entwickelt werden müssen. Und da geht es speziell um die Entwicklung von effizienten Verschlüsselungssystemen.“
Bundesjustizministerin gegen Musikpiraterie
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD), seit Oktober 1998 Bundesministerin der Justiz in der Regierung Schröder, nahm sich im Rahmen der Popkomm. der Sorgen der Musikindustrie an. MUSIKWoche bringt einige Auszüge aus ihrer Rede unter dem Titel „Private Vervielfältigung unter dem Vorzeichen digitaler Technik“.





