BDKV erwirkt „Grundsatzurteil“ zum Ticketzweitmarkt

Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) hat nach eigenen Angaben „ein bedeutendes Grundsatzurteil im Kampf gegen den Ticketzweitmarkt errungen“. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte demnach das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hannover gegen den Ticketzweitmarkthändler Ticketbande und die Wirksamkeit der vom BDKV entwickelten „Weiterverkaufsverbotsklausel“.

Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) sieht „ein bedeutendes Grundsatzurteil im Kampf gegen den Ticketzweitmarkt errungen“. Der Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle bestätigte demnach mit Urteil vom 28. Februar 2020 das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hannover gegen den Ticketzweitmarkthändler Ticketbande B. V. und wies dessen Berufung zurück.

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