Der Jahresabschluss 2000 beinhaltet aufgrund des Abrechnungsmodus die Lizenzgebühren aus den Verkäufen des zweiten Halbjahrs 1999 und des ersten Halbjahrs 2000. Die gesamten Einnahmen aus dem Inland verringerten sich gegenüber dem Vorjahr minimal um 0,17 Prozent. Die Einnahmen aus dem Ausland liegen jedoch um gut zwölf Prozent unter dem Vorjahresergebnis.
Somit ergibt sich ein Gesamtrückgang von 5,72 Prozent. Die Einnahmen aus dem Inland betrugen 242,8 Millionen Schilling – umgerechnet rund 34,5 Millionen Mark. Aus dem Ausland flossen mehr als 431 Millionen Schilling (61,2 Millionen Mark) in die Kasse der Austro Mechana. Bei den Inlandseinkünften liegt das Volumen der von der Austro Mechana in Österreich selbst fakturierten Lizenzgebühren bei rund 121,3 Millionen Schilling (17,2 Millionen Mark). Mehr als die Hälfte der aus dem österreichischen Tonträgermarkt anfallenden Gebühren wird durch sogenannte „Verträge über zentrale Lizenzierung“ von ausländischen Schwestergesellschaften abgewickelt.
So lizenzieren die Konzerne BMG und Warner über die deutsche GEMA, Sony über die französische SDRM, Universal über die britische MCPS und die EMI über GEMA, MCPS und SDRM. Die Austro Mechana erhält die Lizenzgebühren aus Österreich dann zur Verteilung und weist sie im Auslandsumsatz unter dem Titel „Konzernpressungen“ aus. Der dabei zu verzeichnende Rückgang von fast 148,1 Millionen Schilling (rund 21 Millionen Mark) auf knapp 131,4 Millionen Schilling (rund 18,7 Millionen Mark) ist laut Austro Mechana auf eine Periodenverschiebung in der Abrechnung einiger der multinationalen Konzerne zurückzuführen.
Bei periodengerechter Zuordnung würden die tatsächlichen Lizenzeinnahmen aus den Konzernpressungen nur geringfügig unter denen des Vorjahres liegen. Zudem sind die Lizenzierungs-Konditionen für den Bereich „Phono“ seit dem 1. Juli 2000 strittig, da noch keine Einigung über eine Verlängerung oder Neuregelung des Vertrags zwischen BIEM und IFPI getroffen werden konnte. Die Tonträgerindustrie zahlt momentan unter Vorbehalt Akonti entsprechend der bisherigen Vereinbarung.
Ebenso verhält es sich bei den Zahlungen durch den ORF. Für die Jahre 1996 bis 1999 galt eine mit jährlich 71,5 Millionen Schilling (mehr als 10,1 Millionen Mark) dotierte Pauschalvereinbarung. Der ORF verlangte daraufhin eine Reduktion auf 30 Millionen Schilling (4,3 Millionen Mark). Derzeit liegt die Entscheidung bei einer Schiedskommis-sion.
Bis zu einem Ergebnis akontiert der ORF ebenfalls unter Vorbehalt entsprechend der bisherigen Regelung. Eine Schiedsstelle wird sich auch mit der Frage nach der Höhe der Leervergütung für Computer CD-Rs beschäftigen müssen, da die von den Importeuren vorgeschlagene Erhöhung von bisher 0,55 auf 0,60 Schilling pro Stunde Aufzeichnungszeit für die Verwertungsgesellschaften nicht akzeptabel ist.
Während die Einnahmen aus dem Bereich Privatradio und Privat-TV nahezu zehn Millionen Schilling (1,418 Millionen Mark) betragen, gab es nur geringfügige Einnahmen für Musik auf Homepages, Webradios, Gratis-Downloads und andere Internet-Angebote. Bislang nicht durchsetzen konnten sich entgeltliche Downloads. Erste erfreuliche Anzeichen gab es nur bei Klingeltönen für Handys: Sie bringen 66 Prozent der Gesamteinnahmen in diesem Bereich von 0,515 Millionen Schilling (0,073 Millionen Mark).





