Australischer Gerichtshof verbietet „diffamierenden Song“ im Radio

Der australische Radiosender Triple J darf das Stück „I’m A Backdoor Man“ von Pauline Pantsdown weiterhin nicht spielen. Das entschied der oberste Gerichtshof von Brisbane vergangene Woche. Der Song sei „eine hirn- und geschmacklose Verunglimpfung“, und die in ihm enthaltenen Unterstellungen seien verleumderisch, so das Gericht.

Die Drag-Queen Pauline Pantsdown, mit bürgerlichem Namen Simon Hunt, verwendete für das Stück Stimm-Samples von Pauline Hanson, der Führerin der rechtsextremen Partei One Nation. Durch die willkürliche Aneinanderreihung von Wort- und Satzfetzen scheine Frau Hanson in dem Song anzudeuten, sie sei homosexuell, eine Prostituierte sowie ein Mitglied des Ku Klux Klan und bevorzuge bestimmte sexuelle Praktiken, die auch Kinder mit einbezögen.

Das Stück entstand im September 1997, und Triple J Radio nahm es sofort ins Programm auf, woraufhin Hanson eine Veröffentlichung der Single per einstweiliger Verfügung stoppte. Pantsdowns zweite Single, „I Don’t Like It“, die ebenfalls Stimm-Samples von Hanson enthält, wanderte unterdessen auf Platz 13 der australischen Charts.