Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Initiative Aufstehen für die Kunst jüngst abblitzen lassen, nun aber ziehen die Initiatoren vors Bundesverfassungsgericht. Man habe am 29. April eine Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren eingereicht, die sich „gegen die pauschale und ausnahmslose Schließung der Theater, Opern- und Konzerthäuser“ richtet, wie sie das „Notbremsegesetz“ ab einer Inzidenz von 100 vorsehe, heißt es in einer Mitteilung auf den Onlineseiten von Aufstehen für die Kunst. Als Kläger treten demnach im Namen der Initiative die Geigerin Anne-Sophie Mutter, die Sänger*Innen Okka von der Damerau, Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Kevin Conners und Christian Gerhaher sowie die Dirigenten Hansjörg Albrecht und Thomas Hengelbrock auf.
Aufstehen für die Kunst legt Verfassungsbeschwerde ein
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Initiative Aufstehen für die Kunst jüngst abblitzen lassen, nun aber ziehen die Initiatoren vors Bundesverfassungsgericht.






