Einen Tag nach der Bekanntgabe des hat sich auch 3p zum Prozeß geäußert: Das Unternehmen ist mit dem Urteil „nicht unglücklich“, wie dessen Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier betont. Zwar sei der Vertrieb der Söhne-Mannheims-Tonträger nicht, wie angestrebt, per einstweiliger Verfügung gestoppt worden, andererseits sei die Wirksamkeit der Kündigungen des Künstlervertrags durch Naidoo nach wie vor ungeklärt. Zur Klärung wurde von 3p eine Hauptsacheklage vor dem Landgericht Mannheim eingereicht. Laut Kornmeier stehe zur Zeit fest, dass Xavier Naidoo „bis auf weiteres als Exklusivkünstler an 3p gebunden ist“. Sollte 3p im Hauptsacheverfahren Recht bekommen, drohten Naidoo und eventuell auch Universal Music Ersatzklagen in Millionenhöhe.
3p begrüßt Naidoo-Urteil
Einen Tag nach der Bekanntgabe des Urteils des OLG Karlsruhe hat sich auch 3p zum Prozeß geäußert: Das Unternehmen ist mit dem Urteil „nicht unglücklich“, wie ihr Rechtsantwalt Dr. Udo Kornmeier betont.




