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ZPÜ sieht deutsche Vergütungen durch EuGH-Urteil nicht betroffen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in einem aktuellen Urteil die Praxis der Gerätepauschale in Frage – zumindest, soweit es von Unternehmen und Freiberuflern geschäftlich genutzte Geräte und Trägermedien betrifft. In einer ersten Reaktion gibt sich die ZPÜ wenig beeindruckt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in einem aktuellen Urteil die Praxis der Gerätepauschale in Frage – zumindest, soweit es von Unternehmen und Freiberuflern geschäftlich genutzte Geräte und Trägermedien betrifft. In einer ersten Reaktion gibt sich die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) wenig beeindruckt:

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