Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in einem aktuellen Urteil die Praxis der Gerätepauschale in Frage – zumindest, soweit es von Unternehmen und Freiberuflern geschäftlich genutzte Geräte und Trägermedien betrifft. In einer ersten Reaktion gibt sich die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) wenig beeindruckt:
ZPÜ sieht deutsche Vergütungen durch EuGH-Urteil nicht betroffen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in einem aktuellen Urteil die Praxis der Gerätepauschale in Frage – zumindest, soweit es von Unternehmen und Freiberuflern geschäftlich genutzte Geräte und Trägermedien betrifft. In einer ersten Reaktion gibt sich die ZPÜ wenig beeindruckt.







