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Wie der Bundesverband rechtlich gegen Filesharer vorgeht

Nach den Beispielen der Industrieverbände in den USA, in Dänemark, Italien und Kanada ergreift nun auch der deutsche Bundesverband Phono rechtliche Schritte gegen User von illegalen P2P-Tauschbörsen. Das Prozedere setzt auf Einsicht der Filesharer und sieht die Möglichkeit zu einer friedlichen Einigung vor.

no30.03.2004 09:03
Geht auf Nutzerjagd: Gerd Gebhardt
Geht auf Nutzerjagd: Gerd Gebhardt

"Nutzer von sogenannten 'Tauschbörsen', die Musik illegal im Internet anbieten, müssen jetzt auch in Deutschland mit Rechtsverfahren rechnen", erklärt Verbändechef Gerd Gebhardt. Ende März hat der Verband, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Rasch, 68 Strafanzeigen eingereicht. Ziel des Verfahrens ist zunächst die Ermittlung der Nutzerdaten der Filesharer, die den Internet-Providern vorliegen. Diese sind allerdings nicht zur Herausgabe der Daten verpflichtet, da in Deutschland kein gesicherter zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Provider besteht. Dieser entsteht erst, wenn ein Amtsgericht einen entsprechenden Auskunftsbeschluss erlässt. Danach indes werden die Fälle an die zuständigen Staatsanwaltschaften in den Wohnorten der P2P-Nutzer verteilt, die dann in der Regel eine Hausdurchsuchung anordnen. Bei der Durchsuchung sollen die Computer beschlagnahmt und später die Personalien der User an die Strafantragsteller weitergeleitet werden, in diesem Fall also an die Rechteinhaber.

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