Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündete am 10. August eine schon Mitte April 2012 gefällte Entscheidung, nach der Rechteinhaber „in aller Regel“ gegenüber Internetzugangsanbietern einen Auskunftsanspruch haben. Dabei ging es um die Ermittlung von Namen und Anschrift eines Onlinenutzers, über dessen IP-Adresse im Herbst 2011 der Song „Bitte hör nicht auf zu träumen“ von Xavier Naidoo von dessen Album „Alles kann besser werden“ via Tauschbörse zum Download angeboten wurde.
Update: Bundesgerichtshof bestätigt Auskunftsanspruch für Rechteinhaber
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündete am 10. August eine Entscheidung, nach der Rechteinhaber „in aller Regel“ gegenüber Internetzugangsanbietern einen Auskunftsanspruch haben. In dem Verfahren ging es um einen Song von Xavier Naidoo. Mit ersten Statements.





