Aus der Sicht der Musikbranche stehen auf der Haben-Seite des Entwurfs klare Formulierungen, was beispielsweise das Thema Kopierschutz angeht. Der Entwurf hält fest, dass das Umgehen eines Kopierschutzes beziehungsweise die Anleitung dazu künftig verboten ist. Außerdem stehe das Recht der Plattenfirmen, ihre Tonträger zu schützen, über dem Recht des Konsumenten auf eine Kopie zum privaten Gebrauch. Zudem legt das Papier eine Vergütungspflicht für private Kopien, gleich ob digitaler oder analoger Natur, fest. Damit erhält die GEMA ein weiteres gewichtiges Argument im Rechtsstreit um die Einführung von Urheber-Abgaben für die Hersteller von CD-Brennern. Negativ bewerten die Phonoverbände und die GEMA aber, dass die Vorlage aus dem Justizministerium durch eine Lücke in der Strafvorschrift das unerlaubte Streamen beispielsweise eines Live-Konzerts noch nicht unter Strafe stellt. Außerdem seien Provider nach wie vor nicht rechtlich belangbar, wenn sie Anbieter von illegalen Soundfiles unterstützen oder sie nicht an ihrem Tun hindern. Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Phonoverbände, sieht „an einigen Stellen des Entwurfs Verbesserungsmöglichkeiten“. Prof. Dr. Reinhold Kreile, Vorstandsvorsitzender der Verwertungsgeschaft GEMA; hält das Papier „für einen ersten Schritt“ und will in einem zweiten Schritt „auch die Vergütungen für das private Kopieren angemessen erhöhen“. Der Referentenentwurf wird nach einer weiteren Anhörung in den kommenden Wochen vom Bundeskabinett beraten und geht dann in den Bundestag. Mit einer Entscheidung wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause gerechnet.
Stellungnahme der Phonoverbände und der GEMA zum Referentenentwurf
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Klarstellung der Rechtslage bei der CD-Brennerei und Internet-Piraterie vorgelegt. Die Phonoverbände und die GEMA begrüßen den Entwurf in einer gemeinsamen Stellungnahme, mahnen aber Verbesserungen an.






