Digitaler Vertrieb

Rapidshare legt Berufung im GEMA-Streit ein

Die Betreiber von Rapidshare wollen gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 Berufung einlegen und in die nächste Instanz gehen. Langfristig hofft der Sharehoster, ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken.

Die Betreiber von Rapidshare wollen gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 Berufung einlegen und in die nächste Instanz gehen. Langfristig hofft der Sharehoster, ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken.

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